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AGB's der RESECO GmbH

 

1.0 Definition Allgemeines / Vertragsinhalt
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil Ihres Vertrages mit der Firma RESECO GmbH. Sie stellen die rechtlichen Grundlagen dar und gelten für alle künftigen Geschäftsbedingungen
1.2 Wenn Sie bei Vertragsabschluss, von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen vereinbaren wollen, bedürfen solche Abweichungen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von Beauftragten der Firma RESECO GmbH.
1.3 Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

2.0 Vertragsabschluß / Leistungsumfang
2.1 Verträge kommen zustande, wenn der Kunde den ausgefüllten Kundenauftrag unterschrieben hat und wir diesen Auftrag angenommen haben.
2.2 Die von uns angebotenen Dienstleistungen können, mit Rücksicht auf den gegenwärtigen Stand der Technik, Einschränkungen unterliegen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir für solche Einschränkungen nicht haften können.
2.3 Für zeitweilige Unterbrechungen oder Einschränkungen der Netzleistungen wird die Haftung ausgeschlossen.
2.4 Reparaturleistungen, die durch Drittgeräte verursacht wurden, die nicht von uns geliefert wurden, werden zu den üblichen Kosten berechnet.
2.5 Wurde über uns, mit einem Drittanbieter ein Dienstleistungsvertrag geschlossen, haftet der Drittanbieter gemäß seinen AGB’s.

3.0 Zahlungsbedingungen / Vergütungen
3.1 Der Fälligkeitstermin der Zahlung richtet sich nach den jeweiligen Zahlungsbedingungen, die auf der Rechnung angegeben sind.
3.2 Soweit Anschlussentgelte oder monatliche Grundentgelte zu leisten sind, sind diese Entgelte jeweils im Voraus zu entrichten.
3.3 Kostensteigerungen oder andere Preissteigerungen, die auf Vorlieferanten zurückzuführen sind, können zu Preiserhöhungen führen, daher sind wir berechtigt, diese Steigerungen entsprechend weiterzugeben und die Preise anzupassen.
3.4 Wird eine Einzugsermächtigung widerrufen oder kann ein Scheck nicht eingelöst werden und wir werden mit der Summe zurückbelastet, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von mindestens 10 % geltend zu machen.
3.5 Die gelieferte und montierte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, auch nach Veräußerung an Dritte, Eigentum der Firma RESECO GmbH.
3.6 Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches, wegen Verschlechterung der Vermögensverhältnisses des Auftraggebers, gefährdet, so kann RESECO GmbH die sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten, sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Objekten einstellen.
3.7 Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Materialmengen, besonderer Materialien, Vorleistungen oder besonderer Sachlage, kann eine Vorauszahlung verlangt werden.
3.8 Nachträgliche Änderungen, die vom Auftraggeber veranlasst werden, berechnet RESECO GmbH zusätzlich.
3.9 Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er sonst seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, ist der Verkäufer befugt, Vorbehaltsware an sich zu nehmen. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Ware trägt der Käufer. In der Rücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn dies der Verkäufer ausdrücklich schriftlich erklärt.
3.10 Nach Ablauf des Fälligkeitstermins tritt Zahlungsverzug des Kunden ohne Mahnung ein. (§286 Abs.2 Ziffer 2 BGB) Verzugszinsen werden mit 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank gem. § 1 Diskontsatz- Überleitungs- Gesetz berechnet.

4.0 Zurückbehaltungsrecht / Aufrechnung
4.1 Ein Zurückbehaltungsrecht, ebenso wie das Recht zur Aufrechnung – gleich welcher Art – wird ausdrücklich ausgeschlossen.

5.0 Haftung / Verjährung / Gewährleistung
5.1 Tritt im Rahmen eines Vertragsverhältnisses ein Schaden auf, so haften wir, im Falle von Vermögensschäden, im Rahmen unserer Betriebshaftpflichtversicherung.
5.2 Ihre Schadensersatzansprüche uns gegenüber verjähren, soweit sie nicht auf einem grobfahrlässigem oder arglistigem Verhalten unsererseits beruhen, in 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres zu laufen, in dem Sie von dem Schaden und den zugrunde liegenden Umständen Kenntnis erlangt haben. Allerdings tritt, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis, die Verjährung spätestens 3 Jahre nach dem schädigenden Ereignis ein.
5.3 Der Auftraggeber hat die Ware und Leistung in jedem Fall zu prüfen. Bei Übergabe / Inbetriebnahme, hat der Auftraggeber / Vertreter anwesend zu sein.
5.4 Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung / Leistung.
Für Beschädigung oder Verlust der beim Auftraggeber aufbewahrten Materialien, während der Durchführung der Aufträge, haftet der Auftraggeber.
5.5 Mängelansprüche oder sonstige Beanstandungen sind unverzüglich nach Erhalt der Ware zu erheben. Auf die gesetzlichen Vorschriften der
§§ 377 und 378 HGB wird hingewiesen. Beanstandungen, welche später als 7 Tage nach Erhalt der Ware erhoben werden, gelten als verfristet.
5.6 Ist die Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich oder endgültig fehlgeschlagen oder wird sie unzumutbar verzögert, so kann der Besteller Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Preises verlangen. Ausgeschlossen sind (soweit gesetzlich zulässig) alle anderen weitergehenden Ansprüche des Bestellers (vertraglich und außervertraglich) gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen, einschließlich Schadensersatzansprüche wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden, entgangenen Gewinns, und aus der Durchführung der Gewährleistung, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von uns vorliegt bzw. für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
5.7. RESECO GmbH haftet nicht für Mängel, die auf fehlerhafte Informationen, Unterlagen oder Materialien des Auftraggebers zurückgehen.
5.8 RESECO GmbH haftet nicht für ausgebliebene Leistungsergebnisse des Einsatzes der EDV-Anlage, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden.
5.9 RESECO GmbH haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten
und nicht für von Viren, Trojanern oder anderer Malware verursachte Schäden.

6.0 Datenschutz/Fernmeldegeheimnis
6.1 Wir sind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, (Bundesdatenschutzgesetz) Ihre im schriftlichen Kundenauftrag enthaltenen, personenbezogenen Daten, die so genannten Bestandsdaten, zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Ihre Daten dürfen nicht veröffentlicht oder an unautorisierte Dritte weitergegeben werden.

7.0 Vertragsübernahme durch Dritte, Abtretung von Rechten
7.1 Wir sind berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen, unsere Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis, ganz oder teilweise, auf einen anderen zu übertragen. In diesem Fall sind Sie jedoch berechtigt, das Vertragsverhältnis, innerhalb eines Monats nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung, zum Zeitpunkt der Vertragsübernahme durch das neue Unternehmen, zu kündigen.
7.2 Ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag, insbesondere Ihre Zahlungspflichten, können Sie nur nach schriftlicher Ankündigung auf Dritte übertragen. Ihre Pflichten erlöschen jedoch erst mit dem uneingeschränkten Eintritt des Dritten in den Vertrag und unserer Zustimmung.

8.0 Lieferumfang / Verpackung und Versand
8.1 Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.
8.2 Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.
8.3 Verpackungen werden Eigentum des Auftraggebers und von uns berechnet. Porto und Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

9.0 Gerichtsstand / Anwendbares Recht
9.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Hauptsitz des Verkäufers.
9.2 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.
9.3 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Gleiches gilt bei Unvollständigkeit der Bestimmungen.

Stand 01.12.2010