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1.0
Definition Allgemeines / Vertragsinhalt
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil Ihres Vertrages
mit der Firma RESECO GmbH. Sie stellen die rechtlichen Grundlagen
dar und gelten für alle künftigen Geschäftsbedingungen
1.2 Wenn Sie bei Vertragsabschluss, von diesen Bedingungen abweichende
Vereinbarungen vereinbaren wollen, bedürfen solche Abweichungen
zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von Beauftragten
der Firma RESECO GmbH.
1.3 Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt
sind.
2.0
Vertragsabschluß / Leistungsumfang
2.1 Verträge kommen zustande, wenn der Kunde den ausgefüllten
Kundenauftrag unterschrieben hat und wir diesen Auftrag angenommen
haben.
2.2 Die von uns angebotenen Dienstleistungen können, mit
Rücksicht auf den gegenwärtigen Stand der Technik, Einschränkungen
unterliegen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir für solche
Einschränkungen nicht haften können.
2.3 Für zeitweilige Unterbrechungen oder Einschränkungen
der Netzleistungen wird die Haftung ausgeschlossen.
2.4 Reparaturleistungen, die durch Drittgeräte verursacht
wurden, die nicht von uns geliefert wurden, werden zu den üblichen
Kosten berechnet.
2.5 Wurde über uns, mit einem Drittanbieter ein Dienstleistungsvertrag
geschlossen, haftet der Drittanbieter gemäß seinen
AGBs.
3.0
Zahlungsbedingungen / Vergütungen
3.1 Der Fälligkeitstermin der Zahlung richtet sich nach den
jeweiligen Zahlungsbedingungen, die auf der Rechnung angegeben
sind.
3.2 Soweit Anschlussentgelte oder monatliche Grundentgelte zu
leisten sind, sind diese Entgelte jeweils im Voraus zu entrichten.
3.3 Kostensteigerungen oder andere Preissteigerungen, die auf
Vorlieferanten zurückzuführen sind, können zu Preiserhöhungen
führen, daher sind wir berechtigt, diese Steigerungen entsprechend
weiterzugeben und die Preise anzupassen.
3.4 Wird eine Einzugsermächtigung widerrufen oder kann ein
Scheck nicht eingelöst werden und wir werden mit der Summe
zurückbelastet, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe
von mindestens 10 % geltend zu machen.
3.5 Die gelieferte und montierte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung, auch nach Veräußerung an Dritte, Eigentum
der Firma RESECO GmbH.
3.6 Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches, wegen Verschlechterung
der Vermögensverhältnisses des Auftraggebers, gefährdet,
so kann RESECO GmbH die sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen
verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten, sowie
die Weiterarbeit an noch laufenden Objekten einstellen.
3.7 Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer
Materialmengen, besonderer Materialien, Vorleistungen oder besonderer
Sachlage, kann eine Vorauszahlung verlangt werden.
3.8 Nachträgliche Änderungen, die vom Auftraggeber veranlasst
werden, berechnet RESECO GmbH zusätzlich.
3.9 Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er sonst
seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach,
ist der Verkäufer befugt, Vorbehaltsware an sich zu nehmen.
Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Sämtliche
Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Ware trägt
der Käufer. In der Rücknahme sowie in der Pfändung
der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt, sofern nicht
das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom
Vertrag nur dann vor, wenn dies der Verkäufer ausdrücklich
schriftlich erklärt.
3.10 Nach Ablauf des Fälligkeitstermins tritt Zahlungsverzug
des Kunden ohne Mahnung ein. (§286 Abs.2 Ziffer 2 BGB) Verzugszinsen
werden mit 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen
Zentralbank gem. § 1 Diskontsatz- Überleitungs- Gesetz
berechnet.
4.0
Zurückbehaltungsrecht / Aufrechnung
4.1 Ein Zurückbehaltungsrecht, ebenso wie das Recht zur Aufrechnung
gleich welcher Art wird ausdrücklich ausgeschlossen.
5.0
Haftung / Verjährung / Gewährleistung
5.1 Tritt im Rahmen eines Vertragsverhältnisses ein Schaden
auf, so haften wir, im Falle von Vermögensschäden, im
Rahmen unserer Betriebshaftpflichtversicherung.
5.2 Ihre Schadensersatzansprüche uns gegenüber verjähren,
soweit sie nicht auf einem grobfahrlässigem oder arglistigem
Verhalten unsererseits beruhen, in 2 Jahren. Die Verjährungsfrist
beginnt mit dem Ende des Jahres zu laufen, in dem Sie von dem
Schaden und den zugrunde liegenden Umständen Kenntnis erlangt
haben. Allerdings tritt, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis,
die Verjährung spätestens 3 Jahre nach dem schädigenden
Ereignis ein.
5.3 Der Auftraggeber hat die Ware und Leistung in jedem Fall zu
prüfen. Bei Übergabe / Inbetriebnahme, hat der Auftraggeber
/ Vertreter anwesend zu sein.
5.4 Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur
Beanstandung der gesamten Lieferung / Leistung.
Für Beschädigung oder Verlust der beim Auftraggeber
aufbewahrten Materialien, während der Durchführung der
Aufträge, haftet der Auftraggeber.
5.5 Mängelansprüche oder sonstige Beanstandungen sind
unverzüglich nach Erhalt der Ware zu erheben. Auf die gesetzlichen
Vorschriften der
§§ 377 und 378 HGB wird hingewiesen. Beanstandungen,
welche später als 7 Tage nach Erhalt der Ware erhoben werden,
gelten als verfristet.
5.6 Ist die Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich oder
endgültig fehlgeschlagen oder wird sie unzumutbar verzögert,
so kann der Besteller Rückgängigmachung des Vertrages
oder Herabsetzung des Preises verlangen. Ausgeschlossen sind (soweit
gesetzlich zulässig) alle anderen weitergehenden Ansprüche
des Bestellers (vertraglich und außervertraglich) gegen
uns und unsere Erfüllungsgehilfen, einschließlich Schadensersatzansprüche
wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden, entgangenen
Gewinns, und aus der Durchführung der Gewährleistung,
soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von uns vorliegt
bzw. für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zwingend
gehaftet wird.
5.7. RESECO GmbH haftet nicht für Mängel, die auf fehlerhafte
Informationen, Unterlagen oder Materialien des Auftraggebers zurückgehen.
5.8 RESECO GmbH haftet nicht für ausgebliebene Leistungsergebnisse
des Einsatzes der EDV-Anlage, entgangenen Gewinn, ausgebliebene
Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden.
5.9 RESECO GmbH haftet nicht für die Wiederbeschaffung von
Daten
und nicht für von Viren, Trojanern oder anderer Malware verursachte
Schäden.
6.0
Datenschutz/Fernmeldegeheimnis
6.1 Wir sind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berechtigt,
(Bundesdatenschutzgesetz) Ihre im schriftlichen Kundenauftrag
enthaltenen, personenbezogenen Daten, die so genannten Bestandsdaten,
zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Ihre Daten dürfen
nicht veröffentlicht oder an unautorisierte Dritte weitergegeben
werden.
7.0
Vertragsübernahme durch Dritte, Abtretung von Rechten
7.1 Wir sind berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von
6 Wochen, unsere Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis,
ganz oder teilweise, auf einen anderen zu übertragen. In
diesem Fall sind Sie jedoch berechtigt, das Vertragsverhältnis,
innerhalb eines Monats nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung,
zum Zeitpunkt der Vertragsübernahme durch das neue Unternehmen,
zu kündigen.
7.2 Ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag, insbesondere
Ihre Zahlungspflichten, können Sie nur nach schriftlicher
Ankündigung auf Dritte übertragen. Ihre Pflichten erlöschen
jedoch erst mit dem uneingeschränkten Eintritt des Dritten
in den Vertrag und unserer Zustimmung.
8.0
Lieferumfang / Verpackung und Versand
8.1 Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung
bestimmt.
8.2 Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung
der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen
sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern
der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die
Änderungen für den Besteller zumutbar sind.
8.3 Verpackungen werden Eigentum des Auftraggebers und von uns
berechnet. Porto und Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
9.0
Gerichtsstand / Anwendbares Recht
9.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand
ist der Hauptsitz des Verkäufers.
9.2 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.
9.3 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam
sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch
nicht berührt. Gleiches gilt bei Unvollständigkeit der
Bestimmungen.
Stand
01.12.2010
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